Leserzuschrift zum Beitrag V+R / Mai 2015

„100 Jahre Erwerb der Hoflößnitz … „ das Pressenhaus betreffend

Nach meiner Auffassung ist es eben nicht denkmalgerecht oder behutsam, einem Denkmal eine Funktion bzw. ein Raumprogramm aufzuzwingen, welches der Bau einfach nicht verträgt. Man muss ihn verbiegen, um aktuell geltende Vorschriften erfüllen zu können.

Das Thema heißt wohl: Gewollte Konzepte versus Gesamtanlage Hoflößnitz.
Was braucht man, was will man, was kann man? Wie ist der Konflikt, nur eine begrenzte Kubatur zur Verfügung zu haben, zu lösen? Eine Analyse kann man sich vermeintlich sparen.

Gegeben sind:
– eine herrschaftliche Logis (mit allem Drum und Dran)
– eine Gastronomie (welche allerdings nur temporär geöffnet ist)
– eine Verwaltung (mit einem angekoppelten Verkauf über die Straße)
– die Zurschaustellung der Produktion von Wein
Herz, was willst du mehr?
– ach so, außerdem kann man auch noch seinen Urlaub verbringen.

Ist es wirklich notwendig, einen „zentralen Eingangsbereich mit anschließender Vinothek sowie einen multifunktionalen Veranstaltungsraum“ mit allen notwendigen Nebenfunktionen zu haben?

Man stelle sich die ehemals ruhige, auch von oben wahrzunehmende Dachlandschaft einschließlich eines offensichtlich notwendigen zweiten Rettungsweges vor!
Ich denke, hier sind Bauherr und Architekt gleichermaßen gefragt.

Dr. Dietmar Kunze

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