Bauen und Streiten in Radebeul 2020

v.l.n.r.: Jan Pötschke, Dr. Jens Baumann, Helge Harzdorf, Dr. Grit Heinrich, Sixten Menger, Jens Beck Foto: J. Baumann

Anfang 2017 veröffentlichte ich hier einen Artikel mit der Fragestellung: „Relevant oder alles erledigt? Denkmalschutz und Neues Bauen“. Nun sind wir schon 28 Jahre, haben den 18. Bauherrenpreis verliehen, mit der Schmincke-Allee, dem Bilzplatz und dem Bismarckturm dauerhafte Spuren hinterlassen. Und doch stehen diese Frage nach wie vor: Alles richtig? Noch wichtig? Ehrenvoll aufhören? Mal was Neues oder wenigstens vieles anders machen?

In diesem Jahr bieten wir wieder ein vielfältiges Programm. Bereits im dritten Jahr hintereinander werden wir am 6. November mit Schülern der Geschichte und Zukunft des Bauens in Radebeul nachgehen, diesmal am Beispiel des Luisenstifts, wo unsere Vorfahren mit der großzügigen Grundstückszuordnung eine beispielgebende Entscheidung getroffen haben. Am 13. September ist der Tag des offenen Denkmals, am 26. Juni unsere Wanderung zu ausgewählten Objekten vergangener Bauherrenpreisträger, am 29. Mai öffnet wieder ein sonst verschlossenes Haus unter dem Thema „Radebeuler Häuser und ihre Bauherren“, am 24. April geht es konkret um die zukünftigen Erhaltungssatzungen in der Ober- und Niederlößnitz und am 27.März um das Gebäudeensemble Rathaus. Geschichte ist dann schon der Termin am 28. Februar zur Dämmung von Bauwerken. Mitte des Jahres streben wir, mit allen kulturaffinen Vereinen der Stadt, einen gemeinsamen lockeren Abend im Kulturbahnhof an, zum gemeinsamen Austausch und Fortschreiben gemeinsamer Ziele. Es ist wichtig, dass es nicht nur bei Gesprächen bleibt, sondern auch zu Taten kommt, denn – Machen ist wie Wollen, nur krasser.

Dass der Verein aber keineswegs sich und seine Aufgaben überlebt hat, zeigte sein Jahresempfang am 6. Februar in der mit über 150 Besuchern vollgefüllten Halle des Kulturbahnhofes. Vorausgegangen war dem die seit mehreren Monaten laufende Diskussion (und auch Aktionen) um das Bauen in Radebeul, weil die Entwicklung von Neubauten an Altstandorten die Einwohner der Stadt zunehmend unzufrieden sein lässt. Unter Moderation von Peter Redlich von der Sächsische Zeitung führten wir eine interessante und lebhafte anderthalbstündige Podiumsdiskussion durch. Als Diskutanten standen Jens Beck (Immobilienbranche), Helge Harzdorf (bauhauf GmbH), die Amtsleiter Bau und Stadtplanung Jan Pötschke und Sixten Menger (Stadtverwaltung Radebeul) sowie Dr. Grit Heinrich (Landschaftsarchitektin und stellv. Vereinsvorsitzende) und der Verfasser zur Verfügung. Insbesondere ging es um Chancen und Möglichkeiten einer ortsbildgerechten baulichen Weiterentwicklung Radebeuls.

Das Vereinsziel war und ist „Die Erhaltung des besonderen Charakters der Stadt Radebeul zu fördern“. Eine Definition dieses in Anspruch genommenen „besonderen Charakters“ haben wir auch nach 24 Jahren nicht, aber auch nicht ernsthaft versucht. Ich hatte dies einmal als auch sinnvoll eingeschätzt, weil sich ja mit der Zeit die Funktionen, das Image und damit auch das Erscheinungsbild als auch der Charakter einer Stadt verändern. Starres Festhalten an einem imaginären historischen Erscheinungsbild darf nicht der Anspruch sein, wohl aber das beständige Ausloten, was baulich der Stadt entspricht (dazu gehören auch Neubauten, die sich in die Umgebung einfügen ohne sie dominieren zu wollen) und was ihr dauerhaft zuwiderläuft.

Der „Baustreit“ und die vielfachen Wortmeldungen sowie Statements zeigen jedoch, dass die Bürger vor allem eine zunehmende Beliebigkeit im Bauen sehen, dass – so auch eine Fragestellung – mit jedem unpassendem Neubau sich der Zuziehende auch den Wert der Lage „wegbaut“, dass immer größere Bauten vor allem in der Ober- und Niederlößnitz maßstabssetzend für Nachfolgebauten werden. Klar wurde, dass die steigenden Immobilienpreise nicht nur ein Segen, selbst für diese Branche, sind. Veränderung fängt aber schon beim Verkäufer (hohe Preiserzielungsabsicht) und beim Käufer (der ja bestimmt, was wie gebaut wird) an; der Makler ist nur der Mittler, natürlich mit Eigeninteressen wie jede Firma, jeder Käufer/Verkäufer auch. Die Baubranche als das letzte Glied in der Kette kann dann nur noch durch hochwertiges Bauen auf Qualität achten. Als Vereinsvorsitzender wies ich einmal mehr auf die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen im Alltag hin, denn ein freiwilliges Zurücktreten hinter eigene Ansprüche (und das fängt bereits beim täglichen Kindertransport vor die Schulen an, wo nicht die Regeln sondern nur das eigene Absetzen und Vorankommen zählen) ist, charmant formuliert, selten.

Doch zurück zum Bauen. Gerade weil die Selbstbegrenzung eben vielfach nicht mehr vorhanden ist, alle Wünsche nicht nur zu Lebzeiten sondern sofort erfüllt werden müssen, Geschmack hinter Gewinn verschwindet, braucht es Regeln (an die sich dann aber alle halten müssen). Dies ist der Verantwortungsbereich der Verwaltung, die sehr anschaulich deutlich machte, dass vieles von dem, was beantragt wird – gar nicht gebaut wird, weil es unzulässig ist. Das fehlt natürlich im öffentlichen Bewusstsein, weil es schlichtweg solche Veröffentlichungen nicht gibt und geben kann. An einigen Beispielen – Augustusweg – wurde seitens der Vertreter der Stadtverwaltung auch deutlich gemacht, welch immenser Abwägungsprozeß der Baugenehmigung vorausgeht, dass also durchaus gesetzliche Regelungen eingehalten werden – aber eben auch grundsätzlich erst einmal ein Anspruch auf das Bauen, hergeleitet aus dem Schutz des Eigentums, besteht.

An dieser Stelle setzt dann die Gestaltungskraft von Bürgerinitiativen (z. B. an Hand des Flyers „Schützt unsere Gartenstadt“ sichtbar, natürlich ist auch der Verein als eine solche dauerhafte Initiative zu verstehen) ein – und die des Stadtrates. Denn um zu maßvollen und stadtverträglichen Bauten zu gelangen, gilt es die Instrumente des Baugesetzbuches und der Stadt Radebeul zu nutzen – Bebauungspläne, Denkmalschutzsatzungen, Gestaltungssatzungen, Erhaltungssatzungen usw. Es ist natürlich klar, dass hier stets widerstreitende Interessen auftreten und auch eine Satzung, die Verbindliches regeln kann, entsprechende Stellen oder Finanzmittel in der Verwaltung voraussetzt wie auch gerichtlichen Überprüfungen standhalten muss, d.h., nicht jeder Gestaltungswunsch (Fassadenvorgaben) ist rechtlich umsetzbar, sondern höchstens dann, wenn er eine „über“-mehrheitliche Umgebungsbebauung aufnimmt.

Für den Verein und sein Wirken in diesem Jahr ergaben sich damit konkrete Vorhaben, zu denen wir einladen, diese umzusetzen:
1. Der Verein muss stärker und breiter Meinungen einsammeln, diskutieren und gebündelt vortragen. Er ist ein ernstgenommener Faktor in Radebeul und muss dies nutzen.
2. Wenn wir mitgestalten wollen, braucht es Maßstäbe. Diese ergeben sich auch aus dem Vorhandenen, ohne das Neues unmöglich gemacht wird. Drängend erscheint es daher, nicht nur zu sagen was nicht gefällt, sondern zu sagen was Radebeul ausmacht, wie in Radebeul weiterhin gebaut werden kann (sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbau in den Villengebieten, Industriebau) und wie dies, eben unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, auch tatsächlich erreicht werden kann. Es gilt, den „besonderen Charakter“ zu identifizieren“.
3. Um nicht nur in den Worthülsen „man müsste“ / „wir brauchen“ zu verbleiben, bedarf es einer breiten Kenntnis, was geht und wie es erreicht werden kann. Wir haben die Verwaltung gebeten, im Amtsblatt in einer Reihe einmal das baurechtliche Instrumentarium (vgl. oben) vorzustellen und wofür einzelne Maßnahmen wie z. B. eine Erhaltungssatzung geeignet sind und was sie nicht vermögen.
4. Der Verein hat ebenso die Verwaltung gebeten, die stundenweise Einrichtung einer Zweigstelle des Denkmalschutzamtes des Landkreises in Radebeul zu prüfen. Vorortkenntnis wirkt manchmal Wunder.

Dr. Jens Baumann

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Ein Kommentar

  1. Frank S.
    Veröffentlicht am Fr, 20. Mrz. 2020 um 13:32 | Permanenter Link

    Sehr geehrter Herr Dr. Baumann,

    nette Ideen / Vorhaben welche da vom Verein entwickelt wurden. Doch was soll man nun vom Punkt 4 “… stundenweise Errichtung einer Zweigstelle des Denkmalschutzamtes…” halten?

    Dieses Denkmalschutzamt war bis vor ca. 8 Jahren noch Teil der Stadtverwaltung. An dieser Stelle können Sie mich nun gerne berichtigen, sollte ich es falsch in Erinnerung haben: Das die untere Denkmalschutzbehörde nicht mehr in der Stadtverwaltung angesiedelt ist, beruht auf einer Entscheidung des Stadtrates. Sie selbst waren damals dessen Mitglied und sind es noch heute. Den Antrag dazu stelle die Fraktion deren Mitglied Sie sind und waren.

    Kritisiert jetzt der Vereinsvorsitzende Dr. Baumann das Stadtratmitglied Dr. Baumann für seine einst getroffene Entscheidung aufgrund dessen Auswirkung auf die Vorortkenntniss?

    Als Eigentümer eines Denkmals kann ich Ihnen jedoch versichern das die Zusammenarbeit mit den zuständigen Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde gut funktioniert. Eine Unabhängigkeit von anderen behördlichen Entscheidungsträgern vor Ort hat seine Vorteile.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank S.

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