Editorial 06-16

Erinnern Sie sich noch an Räume oder an Raucherabteile in Zügen die nach kaltem Rauch rochen, um nicht zu sagen, stanken? Ich erinnere mich an den ersten Gebrauchtwagenkauf nach der Währungsunion 1990. Als wir da an ein »Raucherauto « gerieten, erledigte sich das Begutachten von selbst. Und die Krönung allen Übels: Der Besuch einer Gaststätte oder Kneipe, der am folgenden Morgen mit dem »Entsorgen« der stinkigen Klamotten nachwirkte. Das war besonders lästig bei mehrtägigen Reisen. Der Kleidungswechsel am nächsten Tag musste einkalkuliert sein. Um so erfreulicher die Entscheidung der EU, den gesetzlichen Nichtraucherschutz zu fordern. So entschieden die Ministerpräsidenten 2007 auch in Deutschland sich für entsprechende gesetzliche Grundlagen. Hier sind sie also Ländersache. Jetzt haben wir eben 16 verschiedene Varianten des Nichtraucherschutzes. In allen öffentlichen Einrichtungen, in Krankenhäusern, Schulen und Gaststätten und Hotels gilt mit kleinen Hintertürchen das Rauchverbot. Merkbar für alle war dieses Anliegen auch in Filmen. Qualmende Darsteller verschwanden weitgehend von der Bildfläche. Um so erstaunlicher ist es, dass neuerdings hier ein Wandel stattfindet. In zahlreichen Filmen greifen nervöse Polizisten, gestresste Väter oder Damen der »guten« Gesellschaft zur Zigarette. Das fällt auf! Und um es hautnah zu erleben, kann man nach 23 Uhr in einigen Kneipen der Neustadt wieder erleben, dass die Aschenbecher auf die Tische verteilt werden. Bekannt sind diese Verstöße schon lange, aber keiner kontrolliert. Und so bleibt einem nur, die Kneipe zu verlassen oder s.o… Diese Wahl hat man aber nur als Gast. Nichtraucherschutz gilt jedoch für alle! Hier besteht Handlungsbedarf, die Schockbilder tun es garantiert nicht.

Ilona Rau

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