Petition „Rettet Radebeul“



Gedanken des Vereins für Denkmalpflege und Neues Bauen e.V. zur Petition „Rettet Radebeul“ und den bereits gefassten Aufstellungsbeschluss zum B-Planverfahren für den Bereich Fritz Schulze Straße

Die Petition „Rettet Radebeul“ hält der Verein für den richtigen Weg, um auf die problematische Überbauung von Grundstücken in Radebeul und der Auslotung der Grenzen des Machbaren aufmerksam zu machen.
Dass hier die Bürger der Stadt klaren Blicks versuchen, genau das Stadtbild zu erhalten, von dem wir alle profitieren, ist legitim und verlangt geradezu nach einer Reaktion der Stadtverwaltung und des Stadtrates!
Zu viele Bauvorhaben der letzten Jahre, gerade im Gebiet der Oberlößnitz, oder auch das, wie zum Hohn für die Planungsaufgabe des vergangenen Moritz-Ziller-Preises, „geschaffene“ Objekt Meissner/Ecke Friedsteinstraße belegen ja sehr anschaulich, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht.
Das Ziel der gerade in Arbeit befindlichen Erhaltungssatzung(en) für Teile der Nieder- und Oberlößnitz darf gerade durch solche Vorhaben wie Fritz Schulze Straße 11 nicht unterminiert werden.
Eine durch ein B-Planverfahren zu erwirkende Veränderungssperre ist nach unserer Ansicht zweckdienlich und schafft Zeit, die Situation nochmals genauer zu beleuchten und zu prüfen. Dass diese nicht nur in diesem Falle nach zwei Jahre auch noch zweimal verlängerbar ist, sollte ja bekannt sein.
Angesichts der vielen Bebauungsdiskussionen, an denen sich der „verein für denkmalpflege und neues bauen e.v“ in den vergangenen Jahren beteiligt hat, ist uns aufgefallen, dass die Frage nach der unmittelbaren Bebauungsumgebung, die bei der Beurteilung nach dem Einfügegebot des BauGB eine maßgebliche Rolle spielt, oftmals unterschiedlich ausgelegt wird. Einmal wird die Meinung vertreten, dass mindestens ein gesamter Baublock zu betrachten sein, ein anderes Mal soll nur die unmittelbare Nachbarschaft prägend sein. Einmal wird ausgeführt, dass alle größeren Gebäude eines Blocks maßstabsbildend seien, ein anderes Mal sollen solche einzelnen größeren Gebäude als „Ausreißer“ nicht in die Bewertung mit einbezogen werden können. Nicht wenige Bürger und Bauwillige beklagen hier eine ungenügende Urteilskonsistenz. Das nun in Gang gesetzte B-Planverfahren im Bereich Fritz-Schulze-Straße böte hier einmal die Gelegenheit, verbindliche Beurteilungsgrundsätze für Radebeul zu erarbeiten und somit die Argumentationslinien der Fachbehörden zu vereinheitlichen bzw. zu verstetigen.
Was wollen wir zum Ausdruck bringen:
Wir begrüßen es, wenn sachkundige Bürger mit einem guten Blick und einem Herz für die Schönheit unserer Stadt sich für diese einsetzen. Die engagierte Bürgerin bzw. Bürger sind die wesentlichen Stützpfeiler einer lebendigen und lebenswerten Stadtgesellschaft.
Wir begrüßen es, wenn Stadtrat und Stadtverwaltung alles nur Mögliche unternehmen, um derartige Bebauungswünsche besser zu steuern und eventuell in der Zukunft noch vor dem Entstehen eines Konflikts in verträgliche konsensfähige Bahnen zu lenken.
Wir würden es außerdem sehr begrüßen, wenn Investoren in dem Wissen, dass genauer hingeschaut wird, mit der nötigen Sensibilität an derartige Vorhaben gehen (so wie in unmittelbarer Nachbarschaft des betroffenen Grundstücks bereits vorbildhaft geschehen).
Wir als Verein bieten allen – ob Verwaltung, Stadtrat, Investor, privater Bauherr – unsere Unterstützung bei der Diskussion von Bebauungsvorhaben mit Blick auf die Bewahrung unseres Stadtbildes an und begrüßen ausdrücklich die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates bei der Stadt, den wir als Verein nach Kräften unterstützen wollen. Neue Einwohner und neue gelingende Architektur sind uns willkommen.

Thomas Scharrer, Jens Baumann und Robert Bialek
für den verein für denkmalpflege und neues bauen radebeul e.V.

schlechtbescheidenmittelmäßiggutexzellent (2 Wertung(en), Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...
1.040 Aufrufe

Kommentieren

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mittels * markiert.

*
*

Copyright © 2007-2024 Vorschau und Rückblick. Alle Rechte vorbehalten.