Zur Premiere von „Terror“ an den Landesbühnen Sachsen am 17.1.2026
Erstaunlicherweise sind drei sehr erfolgreiche Gegenwartsautoren von Haus aus Juristen, die sich nach einer gewissen Zeit im studierten Beruf vermehrt dem Schreiben zuwandten: Alexander Kluge, Bernhard Schlink und Ferdinand von Schirach. Ferdinand von Schirach ist unter diesen drei derjenige, dessen Texte zu einem erheblichen Teil darauf abzielen, der Leserschaft juristische Fragen und Problemstellungen vorzulegen, die unser Zusammenleben in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat berühren. Mit seinem 2015 veröffentlichten Gerichtsdrama „Terror“, das binnen kürzester Frist zu einem deutschlandweit diskutierten Erfolgsstück wurde, rührt von Schirach an den Grundfesten unserer Vorstellungen von Recht, Ethik und Moral und versetzt die Zuschauer in einer Versuchsanordnung in die Rolle von Schöffen, die in einem Strafprozess ein Urteil zu fällen haben. Durfte ein Kampfbomberpilot der Luftwaffe ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug mit 164 Reisenden abschießen, das Kurs auf das vollbesetzte Münchner Stadion genommen hatte und damit möglicherweise etwa 70000 Menschen in den Tod gerissen hätte? Die interaktive Anlage des Theaterabends bedingt die Spannung, die bis zum Ende steigt: Wie werde ich mich selbst entscheiden, wie das Publikum insgesamt? Die präzisen, von Gedankenschärfe und juristischer Fachsprache geprägten Dialoge der Prozessbeteiligten bedürfen keiner besonderen Ausstattung und keiner dramaturgischen Kniffe, keiner technischen Effekte und keiner musikalischen Begleitung. Stattdessen bedarf es im Kern einer weitgehend authentischen Simulation eines Prozesses, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Insofern dürfen die Einflussnahmen der Verantwortlichen (Regie: Jan Meyer, Bühne und Kostüme: Ralph Zeger) nicht zu groß sein, woran sich auch die Inszenierung an den Landesbühnen erfreulicherweise orientiert. Der Einstieg in das Stück über eine (imitierte) Meldung der Tagesschau und über Social-Media-Posts verlegt das Geschehen ins Hier und Jetzt und macht die Bühne frei für das Kammerspiel. Der vorsitzende Richter (Andreas Pannach) führt die Zuschauer in das Geschehen ein, lässt sie aufstehen und belehrt sie. Pannach füllt die Rolle des ausgleichenden Elements zwischen Verteidigung (Peter Anders als Verteidiger Biegler) und Anklage (Julia Vincze als Staatsanwältin Nelson) für meinen Geschmack bisweilen zu gutmütig-großväterlich aus, wohingegen Julia Vincze und Peter Anders in ihren Rollen aufgehen. Insbesondere Vincze verfügt über eine Schärfe in Stimmung und Auftreten, die einen unwillkürlich zusammenzucken lässt. Das bekommen auch der Angeklagte Lars Koch, (Oliver Natterer) und der Zeuge Christian Lauterbach (Dominik Tippelt) zu spüren, deren nervöses Mienenspiel bei der Befragung durch die Anklägerin eindrucksvoll durch ein auf den Bühnenhintergrund projiziertes Video sichtbar gemacht wird. Sowohl Oliver Natterer als auch Christian Lauterbach verkörpern glaubhaft zwei bestens ausgebildete Bundeswehrangehörige, die jeder an seinem Platz das taten, was sie glaubten tun zu müssen. Aufhorchen lässt den aufmerksamen Zuschauer die Nachfrage der Anklage, warum keiner der im Kontrollzentrum anwesenden ca. 60 Beamten aus Flugabwehr, Innenministerium und Katastrophenschutz den Befehl zur Räumung des Stadions gegeben habe, womit zumindest die von den Terroristen vorgesehene Tötung möglichst vieler Menschen hätte abgewendet werden können. Unter den getöteten Passagieren, die aber höchstwahrscheinlich in jedem denkbaren Szenario ihr Leben verloren hätten, war auch der Mann von Franziska Meiser (Vega Fenske), die als Nebenklägerin auftritt und dem Angeklagten Tötung vorwirft. Diese Frage ist knapp gefasst der Vorwurf, den wir Zuschauer abzuwägen haben in Kenntnis aller rechtlichen Rahmenbedingungen (das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 entschieden, dass das Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig sei, in welchem der Abschuss eines Flugzeuges als ultima ratio gebilligt wurde) und sachlichen Umstände, die nach und nach im Prozess offenbar werden. Dabei ist es wahrscheinlich, dass die eigene Beurteilung während des Stückes Schwankungen unterworfen ist und man sich am Ende am liebsten auf ein „Sowohl als auch“ statt auf ein „Entweder oder“ einlassen würde. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass einige Zuschauer, die sich an ihr Abstimmungsverhalten nach der Dresdner Inszenierung in der Spielzeit 2015/16 erinnerten, dieses Mal anders abgestimmt haben, weil sich einerseits die Welt verändert hat, andererseits man selbst. Das Radebeuler Premierenpublikum war sich ihrer Sache recht sicher. Ziemlich genau zwei Drittel votierten für Freispruch, ein Drittel für Verurteilung. Wie dem Programmheft zu entnehmen ist, wäre Alexander Kluge damit nicht einverstanden, weil wir Menschen uns Gesetze geben, um uns vor unseren Gefühlen und subjektiven Ansichten über Gut und Böse, Richtig und Falsch zu schützen. Aber man kann es auch anders sehen und mit dem Verteidiger Biegler sagen: Wer das Prinzip nur um des Prinzips willen einhält, verliert womöglich seine Menschlichkeit.
Ein Dank an die Landesbühnen für einen wichtigen Impuls zur Förderung der demokratischen Willensbildung und zur Möglichkeit des Austauschs mit Experten wie der Staatsanwaltschaft Dresden, einer ehrenamtlichen Schöffin oder einem Hauptmann a.D. des Luftwaffenstützpunkts Laage. Dass die Landeszentrale für politische Bildung Partner bei dieser Inszenierung ist, macht den Besuch für alle Altersgruppen, vor allem aber für Schulklassen der Oberstufe, besonders wert- und sinnvoll, denn die ausgelegten Materialien zur kostenlosen Mitnahme tragen zum Verständnis von politischen und gesellschaftlichen Fragestellungen bei.
Bertram Kazmirowski
Nächste Termine: 6. Februar, 20 Uhr Radebeul, 1. März 17 Uhr Großenhain, 8./29. März jeweils 19 Uhr Radebeul, 14. März 19.30 Uhr Radebeul.


