Schützt unseren kostbaren DENKMALSCHUTZ !

Wer erinnert sich noch des desaströsen Umgangs mit Denkmalen im Unrechtsstaat DDR? Die Kirchen galten als die verbliebenen Denkmalpfleger. Für viele Denkmale kam die Friedliche Revolution zu spät.

In der Verfassung unseres dann wiedergeborenen Freistaates beschreiben die Artikel 11/3 und 112 die Verantwortung des Landes für unsere Denkmale. Und diese Landesverfassung wurde e i n-stimmig vom Sächsischen Landtag beschlossen. Wo gibt es solche Einmütigkeit heute?

Umso irritierender ist, dass unsere CDU-geführte Staatsregierung die Novellierung des hochbewährten Denkmalschutzgesetzes anstrebt. Dabei geht es insbesondere um die Zusammenlegung der nachweislich verdienstvoll tätigen Landesämter für Denkmalpflege und für Archäologie und deren Einordnung in die Landesdirektion Sachsen. Das ist gleichbedeutend mit Demontage der dem Kulturdenkmal dienenden Kompetenzen. Als Beweggründe dafür sind neoliberale Haltungen und vorgeblicher Bürokratieabbau erkennbar.

Dagegen sind in fassungsloser Sorge folgende Gravamina zu nennen:

1. Würdigung der Entwicklung des Denkmalschutzes in Sachsen

Schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts engagierten sich Bürgerinitiativen für den Erhalt der „vaterländischen Altertümer“. 1872 untersagte das Sächsische Landeskonsistorium die Veräußerung von kirchgemeindlichem Kunst- und Kulturgut. Und Ende des 19. Jahrhunderts gingen vom Denkmalpflege-„Geburtsort“ Dresden durch Steche und Gurlitt entscheidende Impulse zum heute weltumspannenden Denkmal-Bewusstseins aus.

Ebenfalls in Dresden fand im Jahr 1900 der erste Deutsche Denkmaltag statt. Seitdem genießt die Sächsische Denkmalpflege national wie international größtes Ansehen und wache Aufmerksamkeit.

Damit hat das 1917 gegründete Landesamt für Denkmalpflege Sachsens eine mehr als einhundertjährige Erfolgsgeschichte. Es hat zwei totalitäre Regime überdauert. Besonders in den kulturfeindlichen DDR-Jahrzehnten hat sich das Landesamt große Verdienste erworben, ohne die Dresden nicht mehr das Dresden und Sachsen nicht mehr das Sachsen wären. In diesem Zusammenhang sei des in Radebeul beheimatet gewesenen Landeskonservators Professor Magirius dankbar gedacht. Und – die von den DDR-Machthabern kaputt regierte Denkmal- und Kulturlandschaft war eine Mitursache dafür, dass jener Frühling im Herbst `89 die Welt veränderte.

Spätestens seit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1999 ist „Denkmalpflege eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang“. Darin schwingen Achtung gegenüber den kulturellen Leistungen der vor uns Lebenden ebenso mit wie die Bekräftigung des zeitlos gültigen Wissens, wonach die Vergangenheit wichtigster Baustoff für die Zukunft ist.

In diesem Bewusstsein wurde seit 1990 an unseren Kulturdenkmalen mit fast 4 Milliarden Euro beispielhaft Beispielhaftes geleistet, wiewohl Denkmalerhalt immer ein Finanzierungsproblem war und bleiben wird.

2. Bedeutung unserer sächsischen Denkmallandschaft

Kulturdenkmale sind zeichenhafte Orte. Sie repräsentieren kulturelles Gedächtnis und ideellen Reichtum. Sie sind keine Luxusartikel, sondern Lebens-mittel des Gemeinwesens, damit Vermächtnis und treuhänderische Verpflichtung gleichermaßen. Und sie kurbeln Handwerk und Tourismus an und nicht zuletzt das nationale und internationale Ansehen unseres Freistaates. Deshalb wird die Fülle der uns von den Müttern und Vätern überkommenen und von unseren Enkeln „geliehenen“ Kostbarkeiten ganz überwiegend verantwortungsbewusst, hoch motiviert und hoch engagiert „gehütet“.

Diesen Schatz auch künftig ungeschmälert zu bewahren setzt voraus, dass sich Staat und Bürgergesellschaft als Erbe- und Verantwortungsgemeinschaft erkennen und anerkennen und bürgerschaftliches Engagement noch intensiver propagiert wird als bisher. Im kirchlichen Bereich wurden diesbezüglich ermutigende Erfahrungen mit der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) gesammelt.

3. Vorhaben der Staatsregierung

Am Schatz unserer Denkmale gemessen sind die aktuell vom Freistaat angestrebten Lobby-orientierten Veränderungen der denkmalrechtlichen Kompetenzen besorgniserregend. Veränderungen der Zuständigkeit und Unabhängigkeit beider Landesämter und damit die Zerschlagung jahrzehntelang hoch bewährter Strukturen werden nicht korrigierbaren Schaden für alle nachfolgenden Generationen bewirken.

Die dafür unakzeptablen Rechtfertigungs-Versuche des dürftigen politischen Zeitgeistes sind auf Wirtschaft und Ökonomie ausgerichtet. Ausgerechnet der reichsten aller bisherigen Gesellschaften scheint es vorbehalten zu sein, dass die vier Buchstaben, die sich zu der Formel Geld ordnen lassen, auch im Denkmalbereich einen geradezu pervertierten Stellenwert erlangen. Toll!

Außerdem werden die bürokratischen Hindernisse bei Infrastrukturmaßnahmen, kürzere Entscheidungswege oder gar Konflikte mit Bauherren beim Umgang mit einem Denkmal als Begründung für das erkennbar nachhaltig negative Vorhaben der Staatsregierung ins Feld geführt.

Wer so gravierend zu ändern gedenkt ist nicht erklärungs-, sondern beweispflichtig, gemessen am geschichtsträchtigen und schutzbedürftigen Monument unserer Denkmallandschaft.

Obendrein: Was ist ökologischer, ressourcenschonender und klimaneutraler als im Bestand zu bauen? Aus existentiellen Gründen muss das 21. Jahrhundert das Jahrhundert der Reparaturen werden. Und unser kostbares Grundgesetz intendiert: Eigentum verpflichtet (GG 14/2)…

Deshalb sieht sich die breit gefächerte, urteilsfähige Fachwelt und die interessierte Öffentlichkeit als unbestechlicher Pflichtverteidiger. Hoffentlich ohne Kulturkampf. Dieser wäre verheerend; denn wir sind umringt von noch deutlich gewichtigeren Herausforderungen. Ungeachtet dessen ist längst Unmut und Widerstand bewirkt.

Wenn die Gesetzesnovelle mit Argumenten wie „Sachzwang“ oder „Alternativlosigkeit“ verteidigt werden sollte wird das als subtile Erpressung empfunden. Deshalb kämpfen so viele aus zutiefst konservativer Überzeugung gegen den Geist dieses irrlichternden Umstrukturierungs- und Novellierungs-Vorhabens; denn Kulturdenkmale sind nicht zuerst Immobilien, sondern eine geistige Kategorie.

4. Schlussfolgernde Empfehlungen an die Staatsregierung

Der fruchtbare strukturelle Istzustand, also die fachliche Unabhängigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege und des Landesamtes für Archäologie mit direkter Zuordnung zur Staatsregierung möge tradiert werden. Damit auch Verbleib der direkten Zuordnung von Landesamt für Archäologie und Staatlichem Museum für Archäologie Chemnitz. Welche fachlichen, inhaltlichen, wissenschaftlichen Direktbeziehungen bestehen zu den Kunstsammlungen??

So sehr wirtschaftspolitische Orientierungen traditionell zu parteitaktischen Positionierungen gehören, so sehr müssen diese für das Denkmalschutzrecht verhindert werden; denn Kulturdenkmale sind, anders als ein Fichtenbestand oder die Solarenergiegewinnung, keine „nachwachsende“ Ressource.

Nach dem in Artikel 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen benannten Anspruch ist Sachsen ein dem Schutz der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat. Wegen dieser hoheitlich-kulturpolitischen Dimension sind Repressionen der Staatsregierung gegenüber Denkmalschutz und Archäologie unangemessen.

Ein 2 ½ tausend Jahre altes Bibelwort aus dem Buch der Sprüche vermittle mehr als nur vages Hoffen: Mit Weisheit wird ein Haus erbaut und mit Vernunft erhalten. Möge Vernunft auch das bewährte Denkmalschutzgesetz bewahren! Es ist viel mehr als lediglich ein politisches Instrument.

Ulrich Böhme

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